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Rechtsprechung
   BFH, 27.03.2019 - V R 43/17   

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https://dejure.org/2019,14261
BFH, 27.03.2019 - V R 43/17 (https://dejure.org/2019,14261)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2019 - V R 43/17 (https://dejure.org/2019,14261)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2019 - V R 43/17 (https://dejure.org/2019,14261)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126a FGO, § 15 Abs 4 UStG 2005, UStG VZ 2009
    Ausstattungsunterschiede bei der Vorsteueraufteilung

  • IWW

    § 4 Nr. 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 9 Abs. 1, 2 UStG, § 15 Abs. 4 UStG, § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ausstattungsunterschiede bei der Vorsteueraufteilung

  • Wolters Kluwer

    Ausstattungsunterschiede bei der Vorsteueraufteilung

  • rewis.io

    Ausstattungsunterschiede bei der Vorsteueraufteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 126a; UStG § 15 Abs. 4
    Ausstattungsunterschiede bei der Vorsteueraufteilung

  • rechtsportal.de

    FGO § 126a; UStG § 15 Abs. 4
    Ermittlung des Vorsteuerabzugs bei teilweiser steuerfreier Vermietung

  • datenbank.nwb.de

    Ausstattungsunterschiede bei der Vorsteueraufteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 4
    Vorsteuerabzug, Aufteilung, Privatnutzung, Gemischtgenutztes Grundstück, Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 43/17
    Demgegenüber sind Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 V R 1/10, BFHE 245, 416, Leitsätze 1 und 2; ebenso BFH-Urteil vom 10. August 2016 XI R 31/09, BFHE 254, 461, Leitsatz 2 und unter II.1.e cc).
  • BFH, 07.05.2014 - V R 1/10

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 43/17
    Demgegenüber sind Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 V R 1/10, BFHE 245, 416, Leitsätze 1 und 2; ebenso BFH-Urteil vom 10. August 2016 XI R 31/09, BFHE 254, 461, Leitsatz 2 und unter II.1.e cc).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 43/17
    Dem entspricht die BFH-Rechtsprechung, nach der Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und Nutzflächen auf dessen Dach nicht ohne weiteres zu einer Gesamtnutzfläche zusammenzufassen sind, weil sie in der Regel nicht miteinander vergleichbar sind (BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 48).
  • FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16

    § 15 Abs. 4 UStG

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 43/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. Dezember 2016  6 K 460/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 7/20

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden; sachgerechter Schlüssel bei

    Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, sind Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen (Bestätigung der Rechtsprechung; s. Senatsurteil vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFHE 254, 461; BFH-Beschluss vom 27.03.2019 - V R 43/17, BFH/NV 2019, 719).

    Bestehen aber erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, soweit es um Flächen innerhalb eines Gebäudes und auf dessen Dach geht, oder wenn eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel aus sonstigen Gründen nicht präziser ist, sind die Vorsteuerbeträge nach einem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen (Senatsurteil in BFHE 254, 461, Rz 46, 48 ff.; BFH-Beschluss vom 27.03.2019 - V R 43/17, BFH/NV 2019, 719, Rz 9).

  • FG Nürnberg, 30.07.2019 - 2 K 103/17

    Vorsteueraufteilung aus der Errichtung eines Gebäudekomplexes

    Eine Bindung an eine fehlerhafte Aufteilung besteht nicht (BFH-Beschluss vom 27.03.2019 V R 43/17, BFH/NV 2019, 719 Rz 12).
  • FG Münster, 05.05.2022 - 5 K 1579/19

    Umfang der unternehmerischen Verwendung eines teilweise vermieteten

    Für die Ermittlung ist der unternehmerische Verwendungsanteil bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel zu ermitteln, der in der Regel eine "präzisere" Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Gesamtumsätzen des Unternehmens ermöglicht und danach sachgerecht i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist (hierzu und zum Folgenden grundlegend BFH, Urteil vom 10.08.2016, XI R 31/09, BFH/NV 2016, 1654, Rn. 43 ff. m.w.N.; vgl. auch BFH, Beschluss vom 27.03.2019, V R 43/17, BFH/NV 2019, 719).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.11.2017 - V R 43/17   

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https://dejure.org/2017,61573
BFH, 20.11.2017 - V R 43/17 (https://dejure.org/2017,61573)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2017 - V R 43/17 (https://dejure.org/2017,61573)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2017 - V R 43/17 (https://dejure.org/2017,61573)
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Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 4
    Vorsteuerabzug, Aufteilung, Privatnutzung, Gemischtgenutztes Grundstück, Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

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